Honorarleitlinien

Vergütung von Leistungen bildender Künstlerinnen und Künstler

Visarte setzt sich für eine angemessene Entschädigung des professionellen Kunstschaffens ein.

Die Empfehlungen der 2016 von Visarte veröffentlichten Leitlinie «Vergütung von Leistungen bildender Künstlerinnen und Künstler» haben bei den Kunstschaffenden wie auch bei den Kurator*innen und in vielen Institutionen zu einer Sensibilisierung für eine angepasste Entschädigungs­praxis im Kunstbetrieb geführt. Die Kulturbotschaft 2021 – 2024 des Bundes an­erkennt ihre Notwendigkeit, und die Kulturstiftung Pro Helvetia engagiert sich aktiv für ihre Einführung.

Mit der «Leitlinie – Honorare für Künstler*innen» zielt Visarte auf die Festigung des Berufsbildes in Abgrenzung zur kreativen Freizeitbeschäftigung (oder nicht professionellen künstlerischen Tätigkeit) und schliesslich auf die selbstverständ­liche Vergütung professioneller künstlerischer Leistungen. In erster Linie will Visarte den bildenden Künstler*innen eine Orientierungshilfe an die Hand geben, welche als Grundlage für die Aushandlung einer angemessenen Entschädigung dienen soll.

Die Leitlinie ist im 2020 angepasst und erweitert worden.